Kann ich auf eine Restschuldversicherung auch verzichten?
Selbstverständlich – oft ist dies auch ratsam. Die Kreditvergabe ist in keinem Fall an den Abschluss einer Restschuldversicherung gebunden. Dies wäre gesetzlich gar nicht zulässig.
Bei Kredit und Versicherung handelt es sich um zwei separate Verträge, die (auch wenn es in der Praxis meistens anders ist) bei zwei unterschiedlichen Banken abgeschlossen werden können.
Insbesondere ist es auch nicht erforderlich, stets eine Versicherung gegen die drei Risiken Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Tod abzuschließen. Es ist auch möglich, nur einen Todesfallschutz zu vereinbaren und dadurch die Hinterbliebenen zu schützen. Derselbe Schutz kann durch den Abschluss einer reinen Risikolebensversicherung in der Höhe des Kreditbetrags erreicht werden.