Was bedeutet Zweidrittelzins (repräsentatives Beispiel)?
Der Zweidrittelzins (von Banken in der Regel als „Repräsentatives Beispiel gem. § 6 a PAngV“ gelistet) ist eine seit Juni 2010 verpflichtende Angabe für Banken und Kreditvermittler.
Banken müssen bei bonitätsabhängig verzinsten Krediten einen Zinssatz angeben, den zwei Drittel der Kunden auch tatsächlich erhalten.
Der Gesetzgeber wollte damit der früher üblichen Lockvogeltaktik einen Riegel vorschieben, bei der mit optisch niedrigen Zinssätzen geworben wurde, die in der Praxis aber nur für einen geringen einstelligen Prozentsatz der Antragsteller tatsächlich erhältlich waren.
Der repräsentative Zinssatz ist laut Gesetz in Kombination mit einem vollständigen Rechenbeispiel anzugeben, bestehend aus: Nettodarlehensbetrag, Laufzeit, Effektivzins, Sollzins, Gesamtbetrag und monatlicher Rate.